Horl 1993 GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Kaufvertrag kommt direkt mit der Bestellung durch den Kunden zustande. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung bekommt der Käufer noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. (bearbeiten)
(2)
C
Der Erwerb zum gewerbsmäßigen Weiterverkauf ist unzulässig. (bearbeiten)
(3)
C
Der Käufer wird gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und den Vertragsanbieter unverzüglich darüber zu informieren. (bearbeiten)
(4)
C
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. (Anmerkung: 2 Jahre für Neuware, 1 Jahr für gebrauchte Waren.) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
(Anmerkung: Es fehlen sämtliche verbindliche Regelungen zum Widerrufsrecht des Käufers.) (bearbeiten)
[2]
B
[]
Die Sendung gilt als erfolgreich zugestellt, wenn DHL die Ablage am vereinbarten Ablageort hinterlegt hat. In diesem Fall besteht für den Käufer, nach der Ablage, kein Anspruch gegenüber HORL 1993 oder DHL. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
C
Informationen zu ggf. zusätzlich geltenden Garantien und deren Bedingungen finden sich auf dem Onlineshop. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


2 Kommentare


127  | 121    antworten   -89.246.102.50  sagt:

https://www.horl.com/infos/agb


max. 400 Zeichen!

(verwerfen)    

Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


86   |  81    antworten    - Bastian (****)  sagt:

Wieso sollte kein Anspruch mehr gegenüber dem Verkäufer oder Zulieferer bestehen? Eine Ablage kann doch zu Problemen führen. Wer kann diese dokumentieren. Das ist letztlich eine unübliche Klausel, die den Käufer im Zweifel deutlich benachteiligt.