Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bewertung:
wichtig
wichtige Vertragsbestandteile:
(11) A |
Abos verlängern sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurden. (bearbeiten)
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(4) B |
Die von Sky (oder vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber / Satellitenanbieter ) überlassene Smartcard darf nur mit einem einzelnen Receiver für die angegebene Adresse und für den angemeldeten Haushalt genutzt werden. (bearbeiten)
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(6) B |
Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung. Gewerbliche Nutzung steht unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 7.000 Euro. (bearbeiten)
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(8) B |
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. (bearbeiten)
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(9) B |
Rechnungen werden ausschließlich online über das Kundencenter auf www.sky.de ausgewiesen. Soweit der Kunde seine E-Mailadresse mitgeteilt hat, wird eine Notiz versendet. Eine (ggf. kostenpflichtige) postalische Rechnung wird nur bei Deaktivierung des Kundencenters durch den Kunden verschickt. (bearbeiten)
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(1) C |
Die Nutzung der Programmangebote ist ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten gestattet. (bearbeiten)
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(2) C |
Es ist untersagt, die angebotenen Inhalte zu vervielfältigen oder anderweitig zu verarbeiten oder abzuändern. (bearbeiten)
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(3) C |
Der Kunde ist verpflichtet, einen Leih-Receiver innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnements zurückzugeben. Andernfalls kann eine Nutzungsentschädigung oder Schadensersatz in Höhe des Wertes des Receivers erhoben werden. (bearbeiten)
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(5) C |
Der Kunde ist verpflichtet den Vertragsanbieter über einen etwaigen Verlust der Smartcard unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (bearbeiten)
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(7) C |
Änderungen der Adressdaten oder Kontodaten des Kunden müssen unverzüglich dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
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(10) C |
Einzelbuchungsnachweise können vom Kunden schriftlich beim Vertragsanbieter beantragt werden. (bearbeiten)
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(12) C |
Upgrades von Abonnements können jederzeit vorgenommen werden. Downgrades sind nur zum Ende einer Vertragslaufzeit zulässig. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[3] B |
Der Vertragsanbieter kann den Preis des Abonnements während der Vertragslaufzeit erhöhen. Der Kunde hat erst ab einer Preiserhöhung von 10 Prozent ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. (bearbeiten)
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[5] B |
Änderungen an diesen AGB werden vom Vertragsanbieter vorab angekündigt und gelten vom Kunden ohne Widerspruch automatisch als genehmigt. (Kommentar: Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine persönliche Information an den Kunden handeln!) (bearbeiten)
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[1] C |
Einzelne Zusatzdienste kann der Vertragsanbieter jederzeit wieder einstellen. (bearbeiten)
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[2] C |
Soweit vorrätig kann der Abonnement statt eines Leih-Receivers von Sky ein CI Plus-Modul leihen. Allerdings leistet der Vertragsanbieter keine Gewähr, dass mit dieser Hardware die Programminhalte vollständig empfangen werden können. (bearbeiten)
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[4] C |
Extras können jederzeit zu einem Abonnementvertrag zugebucht werden. Eine Kündigung der Extras kann erst mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit des Abonnementvertrags gekündigt werden. Die Laufzeit von Extras verlängert sich ungekündigt automatisch um 12 Monate. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Für Zusatzdienste neben den Programmabonnements gelten jeweils ergänzende Bestimmungen. (bearbeiten)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
1 Leistungen von Sky
1.1 Programmangebote und Zusatzdienste
1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten das vereinbarte
Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select
HD, Sky Anytime und Blue Movie) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
Zum Empfang der HD Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten
ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten
(insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) - im folgenden „Empfangsgerät“ genannt - gestattet. (1)
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets
bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten
Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus
an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust
oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen
Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung
informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert
zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil
zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die
Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter Inhalte auf der Festplatte
eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrages und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung
des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.
1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und Blue Movie kann sich der Abonnent einzelne
Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Startzeit und Dauer kostenpflichtig freischalten lassen.
1.1.7 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD-Festplattenreceivern (im Folgenden: Sky+ Receiver) mit SatellitenEmpfang (vereinzelt auch mit Kabel-Empfang) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige
ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die Auswahl der kostenfreien Inhalte, bezieht sich auf die jeweils
vom Abonnenten gebuchten Programmpakete. Die jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in regelmäßigen
Abständen auf die Festplatte des Sky+ Receivers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb
bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet
weder das Recht noch die Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzuerstellen bzw. die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern. (2)Neben den kostenfreien Sky Anytime Inhalten kann sich der Abonnent kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte im Rahmen von Sky Select über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend
mit Bestellung für die gesondert bekannt gegebene Dauer freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebotes wird von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+ Receivers des
Abonnenten ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der Sky
Anytime Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten nicht als Speichermedium zur Verfügung.
1.1.8 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Abonnent bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem
bereits bestehenden Abonnement mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren Receiver und einem zweiten Endgerät (TV, Display, etc.) empfangen. Ziffer 1.4. gilt entsprechend. Für die Überlassung
der Zweitkarte oder eines weiteren Leih-Receivers kann Sky jeweils eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder
eine zusätzliche Geräte- und Servicepauschale erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren
Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements.
1.1.9 Die einzelnen im Rahmen von Blue Movie abrufbaren Inhalte (im Folgenden: Blue Movie Dienste) sind
jeweils kostenpflichtig. Die Buchung erfolgt über die bekannt gegebenen Bestellwege. Der Abonnent kann auch
sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb der Spartickets erwirbt der Abonnent ein Guthaben für die Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Diensten. Der Preis der Spartickets und die für die Spartickets
buchbare Anzahl der Blue Movie Dienste richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen
von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst Blue Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug
auf die Blue Movie Dienste.
1.1.10 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür
festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. <1>Unentgeltliche Zusatzdienste
oder Zusatzdienste, die der Abonnent einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen. [1]
1.2 Empfangsgerät
1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programmeangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluß des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent ein neues
Empfangsgerät von Sky kaufen., Sky leistet Gewähr für nicht vom Abonnenten verschuldete Mängel gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf eines neuwertigen, aber industriell überholten Gerätes von Sky ist die Frist
für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt.
Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels verjähren – in Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen – in letzterem Fall bereits in einem Jahr seit
Ablieferung, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruhen.
Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe der Ziffer 5.4 beschränkt.
1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf. Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnementabschluss
verbunden. Nimmt der Abonnent das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Programmbeiträge für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch
an eine Erweiterung eines bestehenden Abonnementvertrages (Upgrade) und/oder einen Kündigungsverzicht
gebunden sein. In diesen Fällen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum
Ablauf der Mindestlaufzeit des geänderten Abonnementvertrages bzw. bis zum Ende des Kündigungsverzichts.
1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluß des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent von Sky bis
zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die
Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.
1.2.5 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme
oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten zurückzuführen sind, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Der Abonnent hat in diesem
Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
1.2.6 Der Abonnent ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund
von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Sky informiert den
Abonnenten auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info. Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach,
so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadensersatz
eine monatliche, angemessene Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver oder aber nach Fristsetzung zur
Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih-Receivers zu
fordern. Gibt der Abonnent den Leih-Receiver nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor,
entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen,
dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. (3)
1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei
durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Abonnent erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust bzw.
zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent im Digital-Receiver gespeichert hat, kommen kann.
1.3 CI Plus-Modul
1.3.1 Soweit vorrätig kann der Abonnent statt des unter Ziffer 1.2.4 genannten Leih-Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul
leihen. Die Ziffern 1.2.5 und 1.2.6 gelten entsprechend.
1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit
einem vom Abonnenten bereit gestellten CI Plus-Modul kompatiblen Endgerät (TV, Display, etc.) vollständig
empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Abonnent die Sky Programminhalte über
das CI Plus-Modul nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abonnementvertrages.
1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 Satz 2 und 3 entsprechend. Sky behält sich das Recht vor, den
Empfang der Sky Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.
1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Vertrieb von CI Plus-Modulen oder den Empfang
von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen einen
Digital-Receiver auszutauschen [2]
1.4 Smartcard
1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder
vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung
der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum
Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse
und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum
Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard
oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. (4)Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang
vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der Satellitenplattform,
überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.
1.4.2 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer Smartcard ist unzulässig. Der
Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit gestellten Smartcard oder deren
Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn
auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern. (5)
1.4.3 Der Abonnent ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages an Sky zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der Smartcard nutzt.
Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (weitergehende Informationen finden sich unter
der Website www.sky.de/agb-info). Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetretenen und
von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust einer Smartcard hat
der Abonnent Schadensersatz zu leisten.
1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser
Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.
2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten
2.1 Programmangebote und Zusatzdienste
2.1.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem
oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und
Gebühren sind vom Abonnenten zu tragen. Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung und Installation des
zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes
gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Abonnent eine zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der
Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch
den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS
Dienste, zu nutzen. Der Abonnent darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von
Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen
vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten
und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten an Dritte, um die Programme der
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“), ist strengstens untersagt.
2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur
öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum „Cardsharing“
nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der
jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche
Nutzung und kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Der Abonnent ist diesbezüglich berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten
Jahreszeitraum erfolgte. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die sog. „Cardsharing“-
Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
2.1.5 Für den Fall, dass der Abonnent eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom
Abonnenten Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuchlich genutzte
Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch
die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih-Receivers entstandener Schäden vor. Dem Abonnenten ist der Nachweis gestattet, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr
stattgefunden hat. (6)
2.1.6 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der
Abonnent hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben
wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen
ist die initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der Abonnent darf Jugendlichen den
Zugang zu vorgesperrten Programmen nur dann ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.
2.1.7 Zum Abruf der Blue Movie Dienste erhält der Abonnent von Sky eine Blue Movie PIN. Die Blue Movie PIN
ist nicht abänderbar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie unwiderruflich gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende Versandkosten trägt der Abonnent. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass
Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von seiner Blue Movie PIN erlangen können. Wer
Blue Movie Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu Blue Movie verschafft, setzt sich der Gefahr
strafrechtlicher Verfolgung aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den
Anschluss des Abonnenten Zugang zu Blue Movie haben, kann Sky den Abonnenten von der Nutzung der
Blue Movie Dienste sofort ausschließen. Beweist der Abonnent, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den
Ausschluss des Abonnenten wieder auf.
2.1.8 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist Sky unverzüglich mitzuteilen.
Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und
unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. (7)
2.2 Empfangsgerät und Smartcard
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. (8)Davon
ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten
Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum
Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines
privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder
Seite 1/2
120820_AGB_D_StdAllgemeine Geschäftsbedingungen der
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines
Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich
zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger
als drei Tage andauern.
3 „Mein Postfach“/Login
3.1 Sky ist berechtigt, die vertragsrelevante und vertragswirksame Kommunikation, wie z.B. Vertragsbestätigung
und weitere Kundeninformationen (im Folgenden „Dokumente“ genannt), rechtsverbindlich in elektronischer
Form über das Online-Kundencenter auf www.sky.de in der Rubrik „Mein Postfach“ (im Folgenden „Postfach“
genannt) dem Abonnenten zur Verfügung zu stellen. D.h. der Abonnent kann sich die Unterlagen online ansehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf dem eigenen PC speichern.
Der Abonnent kann die Nutzung des Postfachs jederzeit telefonisch oder online im Kundencenter auf www.
sky.de deaktivieren. Nach Deaktivierung werden die Dokumente postalisch zugesendet. Sky behält sich vor, in
diesem Fall für den Versand der Dokumente eine angemessene Vergütung zu erheben.
Der Abonnent verzichtet durch die Nutzung des Postfachs nach Maßgabe dieser Bedingungen ausdrücklich auf
den postalischen Versand der elektronisch hinterlegten Dokumente.
Auch bei Nutzung des Postfachs ist Sky berechtigt, die elektronisch hinterlegten Dokumente weiterhin postalisch oder auf andere Weise dem Abonnenten zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des vorübergehenden Ausfalls des Postfachs) zweckmäßig ist.
Der Abonnent verpflichtet sich, die neu für ihn im Postfach auf diese Weise hinterlegten Dokumente regelmä-
ßig, spätestens alle 14 Tage, zu prüfen. Sky stellt die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach sicher, sofern die
Dokumente innerhalb des Postfachs gespeichert oder aufbewahrt werden.
Sky ist berechtigt, die im Postfach abgelegten Nachrichten und sonstige Inhalte nach einem Zeitraum von
einem Jahr ohne Rückfrage zu löschen.
Soweit der Abonnent seine Email-Anschrift mitgeteilt und die entsprechende Nutzungsberechtigung erteilt
hat, wird er von Sky über einen Benachrichtigungsservice via Email über neu eingegangene Dokumente in
seinem Postfach informiert. (9)
3.2 Login: Für den Zugang zum Postfach ist eine einmalige Anmeldung des Abonnenten erforderlich. Die
Anmeldung über die Internetseite www.sky.de erfolgt bei der Erstanmeldung über die dem Abonnenten von
Sky zugeteilte Kundennummer und die Geheimzahl (vom Kunden zu setzen). Bei allen weiteren Anmeldungen
kann dies wiederum über die Kundennummer oder auch optional über eine vom Abonnenten zu wählende
Login-Kennung sowie über ein Passwort (Geheimzahl oder selbst gewähltes Passwort) erfolgen.
Bei der Gestaltung seiner Login-Kennung darf der Abonnent nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten
und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der
Abonnent, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen. Erlangt
Sky Kenntnis davon, dass die Login-Daten des Abonnenten mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck gegen
gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist Sky berechtigt, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder den Zugang zum Postfach (Kundencenter) zu sperren. Der Abonnent stellt
Sky im Innenverhältnis von aus etwaigen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Der Abonnent verpflichtet sich, von Sky zum Zwecke des Zugangs zum Postfach vergebene Passwörter streng
geheim zu halten und Sky unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten
Dritten das Passwort bekannt ist.
4 Vergütungsregelungen
4.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an
Sky. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine
einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten zu leisten. Die
unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet
den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt
nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
4.2 Die Gebühren für die abgerufenen Sky Select Programme, die kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie
die abgerufenen Blue Movie Dienste oder Spartickets werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur
Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte, Dienste bzw. Spartickets die
unter seiner persönlichen Geheimzahl („Sky-PIN“) bzw. unter seiner Blue Movie PIN bestellt wurden, solange er
diese nicht gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme, kostenpflichtigen Sky Anytime
Inhalte sowie der Blue Movie Dienste ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal
0,49 Euro pro Minute).
4.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge, der Sky Select Gebühren, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und der Entgelte für die Blue Movie Dienste, erfolgen im Banklastschriftverfahren. Der Einzug der Sky Select Gebühren, Gebühren der kostenpflichtigen
Sky Anytime Inhalte und des Entgelts für die Blue Movie Dienste erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu
Beginn des Folgemonats. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand
unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Fremdkosten sowie den
Ersatz der entstandenen Bearbeitungsgebühren verlangen.
4.4 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die
extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der
Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu
kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10
Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens
bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und
die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
Änderung als genehmigt.
4.5 Sky behält sich vor, bei einer zulässigen Änderung gemäß Ziffer 1.1.4 die Abonnementbeiträge abweichend
von Ziffer 4.4 entsprechend, d.h. im Verhältnis der Kostenänderung zu den Gesamtkosten, anzupassen. In
diesem Falle wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung über diese informieren. Der Abonnent ist berechtigt, das Abonnement auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und
die zu wahrende Frist hinweisen. [3]
5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
5.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Abonnent und seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig
in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je
einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe
der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent seinen
Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.
5.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der
Smartcard ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.
5.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky Select Programmen, von kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalten oder von Blue Movie Diensten unmöglich sein, hat der Abonnent bei einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der
Gebühren für Sky Select, kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte bzw. Blue Movie Dienste.
5.4 Sky haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation
eines von Sky zugelassenen Digital-Receivers entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und
Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und
welchen Umfangs die Einwirkungen sind. Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver, insbesondere bei der Erbringung
von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren
Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
gegen Sky oder Dritte bleiben unberührt.
5.5 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen
nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky Select, kostenpflichtiger Sky Anytime Inhalte und Blue Movie) solange
verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der
Sehberechtigung unberührt. Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger
Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der
Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet.
Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden
entstanden ist. Macht Sky innerhalb der im Zusammenhang mit dem Gerätekauf für das Programmabonnement vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von seinem oben genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky
bei einem Receiver- oder Hardwarekauf im Sinne der Ziffer 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über das Gerät
zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt der Abonnent seiner Pflicht zur Rückgabe
des Digital-Receivers nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2.6 entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den Schadenersatz angerechnet; übersteigt der Kaufpreis
das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe des Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge sowie andere
offene Beträge angerechnet.
5.6 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
6 Datenschutz
6.1 Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner
Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky sowie ggf. von Dritten, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Abonnenten stehen, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung der Verträge, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich
ist, und für Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.
6.2 Sofern der Abonnent für die Nutzung der Sky Select, der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte bzw. der
Blue Movie Dienste einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen. (10)
6.3 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte während der Laufzeit dieses Abonnementvertrages Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien
(derzeit die InfoscoreConsumer DataGmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden). Darüber hinaus erhält Sky von
InfoscoreConsumer Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Abonnenten und Bonitätsauskünfte
über den Abonnenten auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.
6.4 Zum Zwecke der Altersverifikation übermittelt Sky die angegebenen personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit z. B. SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden)
7 Vertragsdauer/Kündigung
7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um
weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit
schriftlich kündigt. (11)Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens
1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist
berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sky
wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss
Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard.
Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den Abonnenten bzw. bei Buchung
einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten.
Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement
im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor Sky
dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und ggf. DigitalReceiver) zur Verfügung gestellt hat.
7.2 Der Abonnent kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky (wie z.B. Internet) entnommen werden. Darüber hinaus ist der Abonnent jederzeit während
der Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein
„Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig und
muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden. (12)
7.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras, wie z. B. einzelne Programmkanäle, soweit
angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky Abonnementvertrages. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch
einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate. [4]Wichtige
Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
7.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten wegen eines vollständigen Programmausfalls ist
in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung
aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich
nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
7.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Abonnenten
einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer
Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.
7.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen
aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind
z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
8 Übertragung an Dritte
8.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Im Falle der
Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag auf den
Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.
8.2 Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung
von Sky an Dritte übertragen.
9 Schlussvereinbarungen
9.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit
des Abonnementvertrages im Übrigen unberührt.
9.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern.
Widerspricht der Abonnent der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die Änderung als
genehmigt. Sky weist den Abonnenten in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin. [5]
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