erf24 touristic services GmbH  -  Vermittlerbedingungen für das Portal www.reise.de   (Stand: 23.12.2011)

...

Bewertung:

wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Der Vertragsanbieter vermittelt Reiseleistungen Dritter. Der Vertrag mit dem jeweiligen Leistungsanbieter kommt nicht bei der Onlinebuchung, sondern erst bei der Leistungsbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Buchungseingangsbestätigung) zustande. (bearbeiten)
(2)
B
Bei einer Buchung verschiedener Reiseleistungen mit verschiednen Leistungsträger kommt ausdrücklich kein Vertrag mit dem Vertragsanbieter zustande, obwohl der Kunde vom Vertragsanbieter eine gemeinsame Rechnung erhält. Im Regressfall können sich hieraus Nachteile für den Kunden ergeben. (bearbeiten)
(3)
B
Für die Vermittlung von (Nur-)Flügen erhebt der Vertragsanbieter diverse Gebühren (pro Ticket, bei Stornierungen, Expressversendung usw, vgl. Markierung) Für die Vermittlung von Pauschalreisen, Mietwagen, Städtereisen und Reiseversicherungen wird derzeit kein Entgelt erhoben. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Der Vertragsanbieter oder deren beauftragter Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Dieser Vertrag gilt lediglich für Pauschalreisen, (Nur-)Flug, Mietwagen und Städtereisen und Reiseversicherungen auf dem Internetportal www.reise.de. Hinsichtlich (Nur-)Hotel, Kreuzfahrten und Ferienwohnungen gelten die Vermittlerbedingungen der jeweiligen Anbieter. (bearbeiten)

Vermittlerbedingungen für das Portal www.reise.de

Präambel

erf24 touristic services GmbH (nachfolgend erf24 genannt) vermittelt Reiseleistungen auf dem Internetportal www.reise.de, welches von der FTI Touristik GmbH mit Sitz in München betrieben wird. Auf diesem Internetportal werden verschiedene Reiseleistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern über unterschiedliche Reisemittler angeboten. Nachfolgende Vermittlerbedingungen gelten lediglich für die Vermittlungsleistungen von erf24 für Pauschalreisen, (Nur-)Flug, Mietwagen und Städtereisen und Reiseversicherungen auf dem Internetportal www.reise.de. Hinsichtlich (Nur-)Hotel, Kreuzfahrten und Ferienwohnungen beachten Sie bitte die Vermittlerbedingungen des jeweiligen Anbieters. <1>

I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

(1) Zwischen dem Kunden und erf24 kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt erf24, ihm Pauschalreisen, (Nur-)Flug, Mietwagen, Städtereisen und/oder Reiseversicherungen des jeweiligen Leistungsträgers zu vermitteln. erf24 tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Die von erf24 auf www.reise.de dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von erf24 oder dem jeweiligen Leistungsträger dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars an erf24 gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragt erf24 gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung. Der Kunde erhält daraufhin von erf24 per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail-Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden lediglich den Eingang des Buchungsauftrages bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten diese Daten nicht korrekt sein, muss er sich unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei erf24 unter der Rufnummer 089-20187022 oder der E-Mailanschrift reise@reise.de melden und die Daten richtig stellen. erf24 weist darauf hin, dass viele Fluggesellschaften eine Datenkorrektur für Flugtickets in der Regel nur gegen Entgelt vornehmen, welches erf24 in anfallender Höhe an den Kunden weiterbelastet. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entweder der Leistungsträger oder erf24 dem Kunden gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat. (1)
(2) Wird erf24 vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit erf24 nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung von erf24 aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. erf24 ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können. So kann bei einer Aufteilung der gewünschten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein Leistungsträger als Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit dem Kunden für die gesamten Leistungen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein von den Leistungsträgern ausgehändigt wird. Der Kunde hat in diesem Falle also keine Absicherung gegen die Insolvenz des Leistungsträgers. Zudem wird bei einer evtl. Schlechtleistung eines Leistungsträgers hinsichtlich der von diesem geschuldeten Leistung dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, so dass Ansprüche des Kunden deutlich geringer sein können. (2)

II. Vermittlungsentgelte

erf24 berechnet für ihre Vermittlungsleistungen im Hinblick auf (Nur-) Flug folgende Vermittlungsentgelte:
FLUG (inkl. Linien-, LowCost, Charterflugscheine
Nur Hinflug
Hin -u. Rückflug

pro Ticket
pro Ticket
Deutschland, elektronisches Ticket
12,00 €
15,00 €
Europa, elektronisches Ticket
12,00 €
16,00 €
Interkontinental, elektronisches Ticket
12,00 €
20,00 €
LowCost
8,00 €
16,00 €



Aufwendungen oder Auslagen von erf24, die im Rahmen des erteilten Auftrages anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren, etc.) sind zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an erf24 wie folgt zu erstatten.
Stornierung
25,00 €
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger)

Umbuchung
30,00 €
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger)

Umbuchung mit Tarifwechsel (MCO)
35,00 €
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger)

Hinterlegung
25,00 €
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger. Möglichkeit der Hinterlegung ist abhängigkeit von der Tarifart.)

Visum für Australien
15,00 €
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger)

Gruppenangebot
50,00 €
(Es fällt für die Ausarbeitung von Gruppenangeboten eine Bearbeitungsgebühr von 50 € an, die bei Buchung des Angebotes verrechnet wird.)




Sonstige Leistungen:


Expressversand
15,00 €
Versand per Kurier
35,00 €
Alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte verstehen sich inkl. MwSt.
Sollte der Kunde gebuchte Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch von erf24 auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

Für Vermittlungsleistungen im Hinblick auf Pauschalreisen, Mietwagen und Städtereisen und Reiseversicherungen erhebt erf24 zurzeit kein gesondertes Entgelt, behält sich die Erhebung von Beratungsgebühren jedoch für die Zukunft vor.
(3)


III. Auskünfte, Hinweise

Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger gegenüber erf24. Die Angaben von erf24 stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Auskünfte von erf24 beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung. erf24 haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihr erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.

IV. Zahlung

Die Vermittlungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig. Unser Service-Center hilft Ihnen bei Fragen zur Zahlung gerne telefonisch unter der Hotline 089 - 20187022 weiter.

V. Reiseunterlagen

(1) Reiseunterlagen werden dem Kunden per E-Mail oder Post übermittelt; in Einzelfällen werden die Reiseunterlagen an einem Flughafenschalter hinterlegt, der dem Kunden mitgeteilt wird.

(2) Bei Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung der Voucher an den Kunden entweder per Post, Fax oder E-Mail oder es wird dem Kunden die Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Mietwagenunternehmen übermittelt.

(3) Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.

(4) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per E-Mail übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.

(5) erf24 oder deren beauftragter Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege. [1]

(6) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten erf24 umgehend hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

VI. Pflichten von erf24, Haftung und Haftungsbeschränkung

Die vertraglichen Pflichten von erf24 umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Leistungen. Die Erbringung der Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von erf24. erf24 haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen, soweit von erf24 übernommen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Die Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den typisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sich nicht auf solche Pflichten bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlich vorgesehener Garantiehaftung.

VII. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Informationen von erf24 zu den Einreise- und Gesundheitsbestimmungen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder erf24 ausdrücklich mitgeteilt wurde. Für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. erf24 haftet bei gesonderter Beauftragung zur Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, erf24 hat die Verzögerung schuldhaft verursacht. Dem Kunden wird dringend geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.

VIII. Versicherungen

erf24 empfiehlt auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten und empfiehlt ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.

IX. Hinweise zu Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen der Leistungsträger besondere Pflichten des Kunden begründen können. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen. Hierzu zählen auch die Einhaltung von Eincheck-Zeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises. Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.

X. Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

XI. Verjährungsverkürzung

Die Ansprüche des Kunden gegen erf24 aus dem Vermittlungsvertrag verjähren abweichend von § 195 BGB innerhalb eines Jahres, es sei denn, es handelt sich um Schäden die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solchen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von erf24 oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von erf24 beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

XII. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Reisevermittlers.
Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Erfurt vereinbart.



Stand: 23.12.2011